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Die Europäische Kommission hat die Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für lebenslanges Lernen beschlossen (Mai 2017). Die Überarbeitung stellt sicher, dass alle Arten und Niveaus von Qualifikationen abgedeckt sind, einschließlich Qualifikationen aus den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und allgemeine Bildung, aber auch die von der Privatwirtschaft und internationalen Branchenorganisationen verliehenen Qualifikationen.

Die Europäische Kommission diskutiert derzeit noch unterschiedliche Ansätze für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten. Es fand ein informatives Panel statt, das sich aus Vertretern der DG EMPL, der DG EAC und der DG HOME zusammensetzte und sich mit dem bestehenden Besitzstand und den Initiativen auf EU-Ebene zur Bewertung von Fähigkeiten und zur Anerkennung von Qualifikationen für Drittstaatsangehörige befasste. Auf einen Vortrag über empirische Evidenz über die Bedeutung der Anerkennung von Qualifikationen für die Arbeitsmarktintegration von MigrantInnen und Geflüchteten folgten Präsentationen, die sich auf die Blue Card-Richtlinie, das Skills Profile Tool und das ENIC-NARIC Toolkit konzentrierten.

Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Interessengruppen die Maßnahmen bewerten und evaluieren. Bis 2022 soll ein Bericht an den Rat über die gesammelten Erfahrungen und Auswirkungen, gegebenenfalls einschließlich einer möglichen Überprüfung und Überarbeitung dieser Empfehlung, übergeben werden.

Validierung von Vorkenntnissen in der Hochschulbildung

Transparenz und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen ist eine der neuen Prioritäten des gemeinsamen Berichts (2015) des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020). In diesem Bericht wird betont, dass der EQR weiterentwickelt werden sollte, um die Qualifikationen transparenter und vergleichbarer zu machen. In Bezug auf neu eingetroffene MigrantInnen betont er ferner, dass die bestehenden Transparenzinstrumente zu einem besseren Verständnis der ausländischen Qualifikationen in der Union beitragen könnten und umgekehrt.
Die Hauptmerkmale des EQR, nämlich sein Lernergebnisansatz, die Definition von Niveaudeskriptoren und die Festlegung von Referenzierungskriterien, wie sie von der EQR-Beratungsgruppe entwickelt wurden, waren eine Quelle der Inspiration für die Entwicklung nationaler und regionaler Qualifikationsrahmen auf der ganzen Welt. Immer mehr Drittländer und -regionen suchen eine engere Verbindung zwischen ihrem Qualifikationsrahmen und dem EQR. Der Europarat empfiehlt, Möglichkeiten für die Entwicklung und Anwendung von Kriterien und Verfahren zu prüfen, um im Einklang mit internationalen Abkommen den Vergleich der nationalen und regionalen Qualifikationsrahmen von Drittländern mit dem EQR zu ermöglichen.

 

Validierung auf dem Arbeitsmarkt

Der Bericht des Europäischen Parlaments (Juni 2016) betont:

  • die Notwendigkeit einer frühzeitigen, fairen, transparenten und kostenlosen Bewertung der formalen und nicht formalen Fähigkeiten von Geflüchteten und MigrantInnen. Er betont außerdem die Notwendigkeit der Anerkennung und Validierung ihrer Qualifikationen, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ausbildungs- und Beschäftigungsberatung, einschließlich Maßnahmen, die ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und zu nichtdiskriminierenden Arbeitsbedingungen gewährleisten, und maßgeschneiderte Maßnahmen, die es ihnen ermöglichen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und Arbeitsangebot und -nachfrage in den Aufnahmeländern abzustimmen, sollen gestärkt werden.
  • in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Rolle des Europäischen Qualifikationsrahmens zu stärken und unverzüglich wirksamere Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten einzuführen.
  • dass die EU-BürgerInnen als Ganzes von solchen wirksamen Regelungen profitieren würden.
  • dass diese Bewertung keinesfalls zu einem Prozess der Diskriminierung in Bezug auf die Qualifikationen von AsylbewerberInnen führen darf, und Fähigkeiten und potenzielle Beschäftigungsfähigkeit sollten kein Kriterium für Entscheidungen über Asylanträge sein;
  • dass die begrenzten verfügbaren Mittel sorgfältig für die rechtzeitige Abwicklung der Asylverfahren und für die rasche und wirksame Integration der Geflüchteten und MigrantInnen verwendet werden sollten

Validierung im dritten Sektor

Kein einheitlicher Ansatz auf EU-Ebene.

Finanzierung von VPL (Validation of Prior Learning)

Im Moment bleibt die Finanzierung weitgehend national. Es stehen verschiedene europäische Mittel zur Verfügung, um die unterschiedlichen Ansätze in der EU besser abzubilden und gemeinsame Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit für Innovationen und den Austausch bewährter Verfahren zu entwickeln.

Nov 11, 2019 @ 14:12

Quellen (Alle abgerufen am 19. Juni 2017)

Mehr Informationen

  • Dokumente zur Validierung in verschiedenen europäischen Ländern in der VINCE-Bibliothek

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